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Aw: Ausweiskontrollen (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: Ausweiskontrollen
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mistake (Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 9
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Ausweiskontrollen vor 5 Monaten, 3 Wochen
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In diesem Thema wird dieser Beitrag diskutiert: Ausweiskontrollen
Alle unter 18-Jährigen können die PDF-Datei getrosst vergessen. Tanzveranstaltungen sind auch mit einem solchen Wisch nur bis 24 Uhr erlaubt - genauso wie ohne. ( §5 JuSchG)
Quelle: Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer, Dr. Jur. Ralf Höcker. Sehr empfehlenswert.
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Udo (Admin)
Admin
Beiträge: 19
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Aw: Ausweiskontrollen vor 5 Monaten, 3 Wochen
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Lese doch mal richtig  .
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
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Letzte Änderung: 09.06.2008 16:21 von Udo.
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mistake (Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 9
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Aw: Ausweiskontrollen vor 5 Monaten, 3 Wochen
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Eben. Ohne Begleitung gar nicht. Mit Begleitung nur bis 24 Uhr. Das widerum ist aber auch ohne erziehungsbeauftragte Person erlaubt.
Dein Zettel gilt nur für Gaststätten. $4 JuSchG Da steht es auch explizit, dass mit erziehungsbeauftragter Person mehr erlaubt ist.
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Letzte Änderung: 09.06.2008 16:26 von mistake.
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Udo (Admin)
Admin
Beiträge: 19
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Aw: Ausweiskontrollen vor 5 Monaten, 3 Wochen
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ÄÄÄÄ neee!
Du kannst Deutsch aber dein Amtsdeutsch ist ausbaufähig!
Der Wisch ist nach §1 JuSchG und nicht §4 oder §5
[...]
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
[...]
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
[...]
Und so wohl §4 als auch §5 erlauben das unbegrenzte Ausgegen mit einer erziehungsbeauftragten Person für Jugendliche Personen nach der Vollendung des 16ten Lebensjahres.
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Letzte Änderung: 09.06.2008 17:07 von Udo.
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mistake (Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 9
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Aw: Ausweiskontrollen vor 5 Monaten, 3 Wochen
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Zum Glück brauch ich so einen Wisch so oder so nicht - und leih Dir gerne meine Quelle... 
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Aw: Ausweiskontrollen vor 4 Monaten, 3 Wochen
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Tatsächlich ist es so, dass Jugendliche ab dem 16 Lj. unbegrenzten "Ausgang" genießen, sofern ein Personenberechtigter begleitet.
Hatte selbst mal den Fall mit meinem Neffen im Shadow Leverkusen.
Da gab es nämlich entsprechende Probleme...
Hab ihn kurzerhand "adoptiert" und das Problem war aus der Welt, bzw. wäre im Falle einer Ordnungskontrolle auf meine Kappe gegangen 
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Aw: Ausweiskontrollen vor 4 Monaten, 3 Wochen
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Ach ja, zur Nachahmung ist mein oben beschriebenes Verhalten natürlich nicht bestimmt.
Denn auch wenn die mündliche Zustimmung meiner Schwester bestand, ist und bleibt das so illegal!
Eine Zustimmung meiner Schwester in Form eines Zweizeiler mit Unterschrift hätte indes völlig genügt, um im grünen Bereich zu sein!
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Lavendel (Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 1
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Aw: Ausweiskontrollen vor 2 Wochen, 6 Tagen
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Die Antwort einer Erzieherin und angehenden Rechtsverdreherin dazu.
Höcker soltle seinen Beruf an den Nagel hängen,wenn er diese Aussage tätigt.
Der Paragrpah ist ja schon hinreichend zitiert worden.
Jugendliche unter 18 dürfen mit einem erziehungsbeauftragten eine Diskothek etc. länger als 24 Uhr besuchen, sofern sie mind. 16 sind.
Voraussetzungen sind an sich die folgenden:
das jeweilige Ordnungsamt und die Diskothek nehmen diese Aufsichtszettel an (Hausrecht usw.)
Die erziehungsbeauftragte Person muss über 18 sein, sollte den Eltern bekannt sein, sollte keinen (bis kaum) Alkohol zu sich nehmen, ein Auge auf "das Aufsichtskind" haben.
Das heißt daran achten, das dieses sich an die Regeln hält: keinen harten Alkohol usw.
Fakt ist sogar,d ass diese Aufsichtszettel meines Wissens nicht vorgeschrieben sind.
Rein theoretisch könnte ich auch mündlich übertragen die Aufsicht übernehmen, aber hier wollen die meisten Läden diesen Zettel um sich abzusichern, was auch verständlich ist.
Erziehungsbeauftragter kann haklt nicht nur die per gesetz direkt beauftragten sein - Lehrer etc. sondern auch die privat Beauftragten - eben diejenigen, die in einer Disko auf nen Bekannten aufpassen.
Ich selber war früher öfters Aufsichtsperson, sehe davon aber mittlerweile ab.
Und ganz ehrlich, kein ordnungsamt der Welt würde die Wische anerkennen, wenn das Gesetz da was anderes sagt.
Wer behauptet sie sind ungültig...erm ja... der gehört mit nen paar Gesetzestexten erschlagen.
Jeder Erstsemestler der Paragraphen lesen kann, würde dir was anderes sagen.
Zudem gibt es Infobroschüren vom Amt zum Thema Aufsichtsübertragung - vorwiegend auch für jüngere Kinder in puncto Kino, geburtstage, aber eben auch für Partyveranstaltungen.
nenenene......
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Datum: 05.05.2006
Betrachtet: 33 mal
Besitzer/in: Udo von Krähenfeld
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